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Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Was ist der Steiermärkische Monitoringausschuss

Der Steiermärkische Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung und Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) überwacht.

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, psychische, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe, gleichberechtigt mit anderen, an der Gesellschaft hindern können (Art 1 Satz 2 UN-BRK).

Österreich und auch die Steiermark haben sich im Jahr 2008 dazu verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention einzuhalten.

Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat dabei die gesetzliche Aufgabe (gemäß § 53 des Steiermärkischen Behindertengesetzes) Angelegenheiten der Landesvollziehung bzw von allgemeiner Bedeutung für Menschen mit Behinderung auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen und Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Landesregierung abzugeben.

Informationen

24.01.2024

Stellungnahme zur StSchAG-DVO

Stellungnahme des Steiermärkischen Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderungen zum Begutachtungsentwurf der Steiermärkischen Schulassistenzgesetz-Durchführungsverordnung (StSchAG-DVO).

30.11.2023

Presseaussendung – Interessenvertretungen fordern neuen Landes-Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
Die steirischen Selbstvertretungsorganisationen, die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen und der Steiermärkische Monitoringausschuss fordern anlässlich des bevorstehenden Tages der Menschen mit Behinderungen am 03. Dezember einen neuen Landes-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Maßnahmen aller Ressorts der Steiermärkischen Landesregierung vorsieht. 
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseaussendung.

09.11.2023

5. öffentliche Sitzung des Steiermärkischen Monitoringausschusses

Am 09.11.2023 veranstaltete der Steiermärkische Monitoringausschuss seine 5. öffentliche Sitzung zum Thema “15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – mit Leichtigkeit auf dem Weg zur Inklusion?” .

Das Programm der Sitzung sowie das Zeichenprotokoll von Frau Petra Plicka können sie nachfolgend nachlesen.

Eine Zusammenfassung der öffentlichen Sitzung wird erstellt und nach Fertigstellung  veröffentlicht. 

 

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05.05.2023

Stellungnahme zum Schulassistenzgesetz 2023

Stellungnahme des Steiermärkischen Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderungen zum Begutachtungsentwurf des Gesetzes mit dem ein Gesetz über die Schulassistenz (Steiermärkisches Schulassistenzgesetz 2023 – StSchAG 2023) erlassen und das Steiermärkische Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 sowie das Steiermärkische Behindertengesetz geändert werden.

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26.04.2023

Empfehlung zum Thema "Querschnittsmaterie Behindertenrecht und Partizipationsgebot"

Diese Empfehlung bezieht sich zum einen auf die Tatsache, dass das Thema Behinderung in Österreich eine sogenannte „Querschnittsmaterie“ ist. Zum anderen wird mit dieser Empfehlung auf die unzureichende Partizipation von Menschen mit Behinderungen im Sinne des in Art 4 Abs 3 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankerten Partizipationsgebots in Belangen, die über den Bereich des Sozialressorts reichen, hingewiesen.

10.10.2022

Empfehlung in Bezug auf die Inklusion der Peerarbeit in der psychosozialen Versorgung der Steiermark

Mit dieser Empfehlung möchte der Ausschuss auf die Notwendigkeit der Etablierung der Peerarbeit in der psychosozialen Versorgung der Steiermark im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention aufmerksam machen.

 

14.04.2022

Prüfbericht zum Thema "Schulassistenz"

Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat die steiermärkischen Regelungen in Bezug auf die Thematik der Schulassistenz (insbesondere § 7 Abs 1  Z 3 StBHG und § 35a Abs 1 StPEG) auf deren Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:

 

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
Zur Beschreibung - Hier klicken

Ihre Erfahrung zählt!

Für die Tätigkeit des Monitoring­ausschusses sind Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Bevölkerung wichtig. Menschen mit Behinderungen und jene, die sich in deren Dienst stellen, wissen meist aus Erfahrung, welche Gesetzes­regelungen nicht funktionieren und haben unter Umständen Verbesserungs­vorschläge. Sollten Sie eine Stelle im Gesetz kennen, die nicht der UN-BRK entspricht oder Verbesserungs­vorschläge haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht per E-Mail (office@monitoring-stmk.at).
Wir kümmern uns ent­sprechend unseren Möglich­keiten um Ihr Anliegen!

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